Krisenteam:
- Carina Brugger (Covid Beauftragte)
- Sissy Lanz
- Lisa Freudenthaler
- Lukas Wachtler
Ziel im Schuljahr 2022/23 ist es, einen kontinuierlichen Schulbetrieb zu gewährleisten und Schulveranstaltungen durchgehend zu ermöglichen. Die für den Schulbereich vorgesehenen Maßnahmen sind eng mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt und die Komplexität der Maßnahmen wurde weiter reduziert (z.B. keine speziellen Regelungen für Bewegung und Sport oder für Musikerziehung mehr). Wie in allen anderen Lebensbereichen gilt es auch im Schulbereich, mit COVID-19 leben zu lernen. Einschränkungen sollen deshalb auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden und im Gleichklang mit den Regelungen in anderen Lebensbereichen stehen.
Flächendeckende Schulschließungen und ein flächendeckender Wechsel in den ortsungebundenen Unterricht stellen jedenfalls keine Option mehr dar.
Standortbezogen kann es jedoch bei einzelnen Klassen oder auch bei ganzen Schulen aufgrund des Infektionsgeschehens zu ortsungebundenem Unterricht kommen.
Der Variantenmanagementplan der Bundesregierung stellt den Rahmen für alle schulischen und außerschulischen Maßnahmen dar und gibt folgende Maßnahmen vor:
In der ersten Schulwoche werden am Montag, Dienstag und Mittwoch Antigentests angeboten, die von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Verwaltungspersonal freiwillig genutzt werden können. Bei Schülerinnen und Schülern unter 14 Jahren ist auch bei freiwilliger Teilnahme eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen erforderlich.
Für die zweite Schulwoche erhalten alle Schülerinnen und Schüler, wenn sie wollen, drei Antigen-Schnelltest für die Verwendung zu Hause, damit sie sich z.B. Sonntagabend oder Montag Früh testen können.
Verkehrsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Schulbereich
Die Pflicht zur Absonderung bei einer Infektion mit SARS-CoV-2, sofern diese absolut symptomfrei verläuft (kein Halskratzen, keine Müdigkeit und Abgeschlagenheit usw.) wurde mit dem 1. August 2022 aufgehoben und durch eine grundsätzlich zehntägige Verkehrsbeschränkung ersetzt. Dies bedeutet eine durchgängige Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2 Maske beim Kontakt mit anderen Personen im gesamten Schulgebäude sowie im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen gehalten werden kann.
Treten Symptome auf (Husten, Heiserkeit etc.), so haben sie sich wie bisher krank zu melden und zu Hause zu bleiben.
Die Infektion mit SARS-CoV-2 ist aber weiterhin meldepflichtig.
Der Variantenmanagementplan (VMP) der Bundesregierung beschreibt vier unterschiedliche Szenarien für die weitere Pandemieentwicklung. Nach diesem Variantenmanagementplan wird im kommenden Schuljahr vorgegangen werden:
Wir starten mit Szenario 2
Um die Anordnung einer Maskenpflicht bzw. Testungen so weit als möglich in diesem Schuljahr nicht ergreifen zu müssen, ersuchen wir Sie, liebe Eltern, Ihre Kinder bei Krankheitssymptomen ausnahmslos zu Hause zu lassen. Sollten Kinder in der Schule Symptome aufweisen, müssen diese anlassbezogen getestet werden und bei einem positiven Ergebnis eine Meldung an die Gesundheitsbehörde erfolgen.